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Voraussetzungen am Bau.
Für ein optimales Ergebnis.

Dafür müssen einige Faktoren unter einen Hut gebracht werden. Zum einen die Witterung muss mitspielen, der bauseitige Betoneinbau muss für die spätere Bearbeitung durch unsere Maschinen angepasst sein, wie auch Dinge vor Ort sind entscheidend.

WITTERUNG

Die Betonfläche sollte witterungsgeschützt sein.
Bei Freiflächen sowie bei einer Temperaturumgebung unter +5°C und über 30°C besteht erhöhtes Ausführungsrisiko. Das Witterungsrisiko trägt stets der Kunde. Witterungsschäden können durch Regen oder Schnee, Frost, direkte Sonneneinstrahlung, starke Temperaturschwankungen und Wind bzw. Zugluft in Teilgeschlossenen Räumen verursacht werden. Oft trägt eine nicht an der Witterung angepasste Betonrezeptur und fehlende Dehnfugen dazu bei. Die Folgen sind z. B. nicht oder nur teilweise geglättete Flächen und Ränder, Auswaschungen der Schlämme, gefrorene Betonplatte, Abplatzungen und Rissbildungen. Bei Witterungsschäden trägt der Kunde die Sanierungskosten sowie die Kosten für unsere Leistung in voller Höhe. In geschlossenen Räumen ist zudem für die Belüftung bauseits zu sorgen.

DER BETON

Der Beton -nach DIN 1045 und DIN 4226- muss in seinem Abbinde verhalten, in seiner Konsistenz gleichmäßig, zum Betonglätten und der Witterung angepasst sein. Bei der Be- tonbestellung sollte hingewiesen werden, dass dieser geglättet wird. Für Schäden durch man- gelhafte Betonrezeptur haften wir nicht (z. B. Rissebildungen, Ausbrüche durch organische Bestandteile etc.). LP-Betone sind aufgrund Ihrer Eigenschaft grundsätzlich für die Beton- glättung ungeeignet und übernehmen bei Ver- wendung keine Gewährleistung für Schäden wie z. B. Abplatzungen oder Hohlraumbildung. Weiter sind Betone, die niedrige W/Z-Werte unter 0,45 aufweisen und Zusätze wie PCE- Fließmittel und Betonverzöger, ungeeignet. Von uns gemachte Vorschläge u. a. zur geeig - neten Betonrezeptur sind unverbindlich und führen zu keiner Haftungserklärung unserseits.

BETONEINBAU

Betonieranfang und -ende müssen mit
unseren Geräten gut erreichbar sein. Die Fläche selbst sollte mit unseren Maschinen gut bearbeitbar sein und der Einbau höhengerecht, linear, eben und ohne Unterbrechung wie Beispielsweise Pausen, Unterbrechung der Betonlieferung erfolgen. Der Baugrund und die Einschalung müssen ausreichend tragfähig sein. Der Kunde ist für den höhengerechten Einbau von Gullys, Rinnen, Gruben etc. und der Verlegung der Bewehrung sowie für deren Abnahme verantwortlich.

DAS BENÖTIGEN WIR VON IHNEN

Licht, Kraftstrom und Wasser etc. müssen kostenlos bereitgestellt werden. Zum Transport muss kostenlos ein Hebegerät zur Verfügung stehen. Ist ein Umsetzen der Maschinen erforderlich oder liegen andere Behinderungen vor, müssen wir entsprechend vorab informiert werden um Personal- und Maschineneinsätze diesbezüglich zu planen (Zulage für erhöhten Personal-/Maschinenbedarf nach Absprache). Bei zu erwartenden Nachtarbeiten muss wegen Lärmbelästigung der Kunde eine Nachtarbeitsgenehmigung bei den örtlichen Behörden einholen. Für Schäden durch fehlende Genehmigungen und/oder Einstellung der Arbeiten durch Behörden haften wir nicht.

INFORMATIONEN

Um Ihren Auftrag zu Ihrer und unserer Zufriedenheit ausführen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Reihe an Informationen. Obligatorisch dabei sind natürlich die Baustellenadresse, Ansprechpartner vor Ort, Betonierbeginn etc. Wir bitten daher alle benötigten Informationen, insbesondere auch die Flächengegebenheiten (Größe, Räume, Hindernisse etc.) richtig anzugeben um entsprechend Ihren Auftrag mit Personal und Maschinen richtig disponieren zu können.

Weitere Informationen zu den Grundlagen von Betonglätten erhalten Sie hier